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OIB-Richtlinien ÖNORM B 1601

ÖNORM B 1600

ÖNORM B 1600:2011-04-01 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

Die ÖNORM B 1600 ist eine wichtige Grundlage, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu bzw. den Aufenthalt in Gebäuden zu erleichtern. In der aktuellen Version wurde das Prinzip „Design für All“ verfolgt, damit gebaute Umgebungen für alle Menschen besser zugänglich sind. Für den Anwendungsbereich der Norm ist die jeweilige Landesbauordnung bzw. die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ maßgebend, weitere Hinweise siehe Barrierefreiheit in Österreich, bzw. die behördliche Informationsseite.

Zu Treppen enthält die ÖNORM B 1600 im Abschnitt 3.2.4 Vertikale Verbindungswege und in Bild 5 im Einzelnen eine Reihe technischer Detailfestlegungen, beispielsweise:

  • Haupttreppen geradläufig mit mindestens 120 cm nutzbare Laufbreite zwischen beiden Handläufen
  • Podeste sollen so breit sein, dass Krankentragen geschwenkt werden können
  • Handläufe mit sicher zu umgreifenden gerundeten Querschnitten von 3,5 bis 4 cm Durchmesser
  • Handläufe durchlaufend, auch entlang Zwischenpodeste
  • Stufenhöhe höchstens 16 cm und Stufenbreiten mindestens 30 cm
  • Einzelstufen sollten vermieden werden